Leistungen der Pflegeversicherung
Hier möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung geben.
Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung bei der Ernährung, der Mobilität, der Körperpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer voraussichtlich für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Entsprechend des Umfangs des Hilfebedarfs werden dem Pflegebedürftigen eine von drei Pflegestufen zugeordnet. Je nach Pflegestufe unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen. Der Versicherte hat die Möglichkeit gegen die Entscheidung seiner Pflegekasse Widerspruch einzulegen.
Gern beraten wir Sie ausführlich welche individuellen Leistungen Ihnen zustehen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf und beraten Sie gerne.

