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Krankenkasse

Die Krankenkasse trägt die Kosten für die s.g. Behandlungspflege zusätzlich zu den Leistungen der Pflegekasse (Pflegegeld oder Pflegesachleistung).

Behandlungspflege umfasst die u.a. Leistungen, welche bei Bedarf von Ihrem Arzt verordnet werden können.

  • Blutdrucküberwachung
  • Messungen des Blutzuckers
  • Insulininjektionen
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Moderne Wund- und Dekubitusversorgung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Katheter-, Stoma-, oder Portversorgung
  • Verbandswechsel  

Die Kosten übernimmt hier nach Genehmigung Ihre Krankenkasse. Ihr Pflegegeld bleibt unberührt.

Fragen Sie uns, wir beraten Sie gern.